Organstreitverfahren gegen die Dienststellenleitung – und die begrenzten Klagemöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag ein Fall aus …
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