Kündigung eines Bundeswehr-Mitarbeiters – wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene
Einem Mitarbeiter der Bundeswehr, der Verbindungen in die rechtsextreme Szene pflegt, kann deswegen gekündigt werden.
So hat jetzt das Arbeitsgericht Berlin die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.
Nach den Feststellungen des …
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