Die Überleitung in den TVöD/VKA – und die Frist für den Höhergruppierungsantrag
Bestimmt sich das Arbeitsverhältnis in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst1 nach dem TVöD/VKA und dem TVÜ-VKA, gelten nach § 29 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA für die in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten sowie für die zwischen dem Inkrafttreten …
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