Eingruppierung eines Ausbilders – und die tariflichen Anforderung an eine
Eine Ausbildungswerkstatt im tariflichen Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann vor, wenn sie ihrer Zweckbestimmung nach allein Ausbildungszwecken dient, nicht aber dann, wenn in ihr im Sinne einer Nebenfunktion Auszubildende ausgebildet werden.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht unter …
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