Dienstliche Beurteilung – nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung
Den Beurteilungsvorschriften der Bundeswehr fehlt die nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts erforderliche normative Grundlage. Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Fragen des militärischen Beurteilungswesens im Soldatengesetz selbst regeln. Die einschlägigen Verordnungsbestimmungen (§§ 2, 3 SLV) und Verwaltungsvorschriften (Allgemeinen Regelungen A-1340/50 „Beurteilungen …
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