Kategorie: Beihilfe

Beihilfefähigkeit von zur Behandlung einer Krankheit ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mittel

Kontrazeptiva, deren arzneimittelrechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein, wenn sie aus Anlass einer Krankheit verordnet werden.

Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Kläge einer 1964 geborenen sächsischen Beamtin entschieden, …

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