Dienstunfall – und die unterbliebene Unfallmeldung
Bei einem Dienstunfall besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge gegen den Dienstherrn, wenn der Beamte die fristgerechte Meldung des Unfalls unterlassen hat.
Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, …
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