Der Polizist mit nur einer Niere
Ein Polizist, dem eine Niere entfernt wurde, darf nicht ohne genaue Prüfung seines Gesundheitszustands und der daraus folgenden Einschränkungen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden.
In dem hier vom das Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Eilverfahren ging es um einen Bundespolizisten im mittleren Polizeivollzugsdienst, der seit September 2016 den Vorbereitungsdienst absolvierte und zum Mai 2019 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurde. Während des Vorbereitungsdienstes wurde bei ihm zufällig eine asymptomatische Hydronephrose entdeckt, aufgrund derer schließlich eine Niere entfernt wurde. Die Dienstherrin hält ihn deswegen für (polizei-)dienstunfähig und hierfür gesundheitlich nicht geeignet, jedoch gesundheitlich geeignet für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Der Antragsteller wurde daraufhin – sofort vollziehbar – entlassen.
Das Verwaltungsgericht Berlin ordnete die aufschiebende Wirkung des von dem Bundespolizisten dagegen eingelegten Rechtsbehelfs an:
Es sei offen, so das Verwaltungsgericht, ob die Entlassung materiell rechtmäßig sei. Die Dienstherrin habe den Gesundheitszustand des Bundespolizisten nicht ausreichend individuell geprüft. Ob diesem aktuell oder prognostisch die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit fehle, müsse durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Allein die Möglichkeit, dass die verbleibende Niere des Antragstellers durch die Polizeitätigkeit geschädigt werden könne (z.B. bei Widerstandshandlungen gegen ihn), reiche jedenfalls nicht aus. Der Dienstherr müsse eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von zukünftig eintretender Dienstunfähigkeit oder eine erheblich reduzierte Lebensdienstzeit belegen. Die Dienstherrin habe zudem nicht hinreichend geprüft, ob der Antragsteller ggf. im Innendienst verwendet werden oder die Laufbahn wechseln könne.
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2022 – 36 L 220/22