Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst
Die Voraussetzungen der Nr. 4 der „Bemerkungen zu allen allen Vergütungsgruppen der im Bereich der VKA geltenden Anlage 1a zum BAT“ sind hinsichtlich der Tätigkeit im sozialpsychiatrischen Dienst an sich erfüllt, wenn die Sozialarbeiterin Tätigkeiten nach Entgeltgruppe S 14 TVöD/VKA …
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