Altersteilzeitarbeitsverhältnis – “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”
Die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit dem nach den tariflichen Vorschriften frühestmöglichen Beginn ist nicht als “Minus” im Klageantrag, mit dem die Annahme eines Angebots des Arbeitnehmers auf Wechsel in ein Altersteilzeitverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt begehrt wird, enthalten. Der Klageantrag ist darauf gerichtet, den Arbeitgeber zu verurteilen, das Angebot des …