Tarifliche Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten
Auch wenn eine Gleichstellungsbeauftragte nach dem BGleiG zu 100 % von der Arbeitsleistung freigestellt ist, stellt die Tätigkeit in Ausübung ihres Amtes nicht die übertragene Tätigkeit im Sinn des § 12 TVöD dar. Die Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach § 12 TVöD liegen schon deshalb nicht vor, weil das Amt …