Keine Entschädigungen im NRW-Kopftuchstreit
Zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, müssen vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden.
In den beiden jetzt vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschiedenen Streitfällen hatten mehrere Lehrerinnen muslimischen Glaubens vom …
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