Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung von Tarifbeschäftigten in Hamburg
Das Mitbestimmungsrecht bei Stufenzuordnungen von Tarifbeschäftigten nach § 88 Abs. 1 Nr. 4 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) ist dahin zu verstehen, dass es auf Fälle der Rechtsanwendung begrenzt ist und Fälle der Rechtsgestaltung (Ermessensentscheidungen der Dienststellenleitung) nicht umfasst.
§ 88 …
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