"Vordrängeln" bei der Corona-Impfung ist kein Dienstvergehen

Das Vordrängeln eines (Ruhestands-)Beamten bei der Corona-Impfung ist kein Dienstvergehen, dass eine Kürzung des Ruhegehalts rechtfertigt.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall hatte der Landkreis Hildesheim der Klägerin mit seiner Disziplinarverfügung vorgeworfen, im Januar 2021 den Versuch unternommen zu …

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Beamte in Teilzeitbeschäftigten – und ihre Versorgungsbezüge bei geleisteter Mehrarbeit

Eine Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge. Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist ausschließlich die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Darüber hinaus geleistete Mehr- oder Zuvielarbeit hat keinen Einfluss auf die …

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Schmerzensgeld wegen Mobbings

Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht umfasst auch Ersatz für immaterielle Schäden. Die Prüfung der als „Mobbing“ bezeichneten Zusammenfassung einer aus Einzelhandlungen bestehenden systematischen Verletzung der Fürsorgepflicht macht eine Gesamtbetrachtung der Einzelakte erforderlich.

Zum Vorrang des Primärrechtsschutzes nach dem …

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TVÖD-E – und die Zulage für Meister-Vertretungen durch einen handwerklich Beschäftigten

Die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten hat keinerlei Einfluss auf die Eingruppierung, die sich nach der dauerhaft auszuübenden Tätigkeit richtet.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ist der Arbeitnehmer seit dem 16.07.2005 bei der beklagten Stadt beschäftigt und zuletzt als …

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Entschädigung für den wegen seiner Schwerbehinderung erfolglosen Stellenbewerber – und der Rechtsmissbrauch

Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein. Rechtsmissbrauch ist anzunehmen, sofern diese Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum …

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Dienstrecht Aktuell