Einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreitverfahren
In Konkurrentenstreitverfahren ergibt sich aus einem Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers dann kein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn
Weiterlesen…Aktuelle Rechtsnachrichten für den öffentlichen Dienst
In Konkurrentenstreitverfahren ergibt sich aus einem Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers dann kein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn
Weiterlesen…Auch Kriterien, die im Anforderungsprofil für die Besetzung eines militärischen Dienstpostens nur als „erwünscht“ oder „wünschenswert“ bezeichnet sind, haben eine
Weiterlesen…Die Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin in Berlin ist nicht zu beanstanden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht
Weiterlesen…Zwar verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung – auch nach einer der Dotierung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung
Weiterlesen…Werden mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht, so haben – in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene – Abstufungen der Qualifikation
Weiterlesen…Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um
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