Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Abschiebung – und die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts
Für den Antrag auf die Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung nach § 58 Abs. 6 AufenthG ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet1.
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Weiterlesen…Der Ausgleichsanspruch eines nach § 48 Satz 1 BeamtStG in Anspruch genommenen Beamten gegen einen nach § 48 Satz 2
Weiterlesen…Nach § 2 Abs. 1 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen allein für „bürgerliche Rechtsstreitigkeiten“ zuständig. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und
Weiterlesen…Für Verpflichtungsbegehren, mit denen der Gesamtvertrauenspersonenausschuss die nachträgliche Durchführung des Beteiligungsverfahrens begehrt, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet. Maßgeblich
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