Richter Maier – und die Unzumutbarkeit seiner Richtertätigkeit
Der Bundesgerichtshof – als Dienstgericht des Bundes – hat die vom Dienstgericht für Richter beim Landgericht Leipzig ausgesprochene Zulässigkeit der Versetzung eines wieder als Richter tätigen ehemaligen Bundestagsabgeordneten in den Ruhestand bestätigt.
Der Richter trat am 1. April 1992 in …
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