Ausgleichsanspruch eines Feuerwehrbeamten für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit
Regelmäßige Arbeitszeit kann nicht zugleich Mehrarbeit sein; das gilt auch dann, wenn die regelmäßige Arbeitszeit rechtswidrig zu hoch festgesetzt sein
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Regelmäßige Arbeitszeit kann nicht zugleich Mehrarbeit sein; das gilt auch dann, wenn die regelmäßige Arbeitszeit rechtswidrig zu hoch festgesetzt sein
Weiterlesen…Können sogenannte Bugwellenstunden wegen des Eintritts in den Ruhestand nicht mehr im Wege der Dienstbefreiung ausgeglichen werden, besteht ein Anspruch
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