Die Proberichterin und die beabsichtigte Zuweisung
Bei einer Richterin auf Probe ist spätestens nach Ablauf von vier Jahren eine Zuweisung nicht mehr am Erprobungszweck zu messen,
Weiterlesen…Aktuelle Rechtsnachrichten für den öffentlichen Dienst
Bei einer Richterin auf Probe ist spätestens nach Ablauf von vier Jahren eine Zuweisung nicht mehr am Erprobungszweck zu messen,
Weiterlesen…Der Gesetzgeber hat dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang vor den persönlichen Belangen des
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