Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst
Der Arbeitgeber ist nach § 4 TV-L im Rahmen billigen Ermessens (§ 106 Satz 1 GewO) berechtigt, dem Beschäftigten eine Tätigkeit zuzuweisen, die der Wertigkeit der Entgeltgruppe entspricht.
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst erstreckt sich bei einer Vertragsgestaltung, …
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