TVÖD-E – und die Zulage für Meister-Vertretungen durch einen handwerklich Beschäftigten
Die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten hat keinerlei Einfluss auf die Eingruppierung, die sich nach der dauerhaft auszuübenden Tätigkeit richtet. In
Weiterlesen…