Teilzeitbeschäftigte Lehrer – und der Überstundenzuschlag für eine Klassenfahrt
Auch teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte können für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen.
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