Disziplinarmaßnahme gegen einen Anhänger der Identitären Bewegung
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen einen Oberleutnant der Reserve bestätigt, der sich im Jahr 2015/2016 aktiv für die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. engagiert hatte. Er wirkte beim Aufbau einer Regionalgruppe in Bayern, bei mehreren Demonstrationen und …
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