Die Teilzeitbeschäftigung eines Postbeamten – und die ruhegehaltfähigen Dienstzeit ***

Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergebende Dienstzeit maßgeblich; bei Versetzung in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich versorgungsrechtlich irrelevant.

Im Versorgungsrecht ist die Rechtslage maßgeblich, die …

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Die Rechtsanwaltskosten eines Berufssoldaten im Wehrdisziplinarverfahren

Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wurde …

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Die Pflicht der Beamten zur Überprüfung der Besoldungsmitteilungen

Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Pflichtverletzungen sind jedoch nur bei Vorsatz disziplinarwürdig.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Falle einer verbeamteten Lehrerin aus Schleswig-Holstein …

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Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

Der Dienstherr ist (hier: gemäß § 78 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Beamtengesetzes – SBG -) verpflichtet, für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit innerhalb eines Jahres Dienstbefreiung zu gewähren. Dieser vorrangige Freizeitausgleich darf nur unterbleiben, wenn die Dienstbefreiung aus zwingenden …

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Dienstrecht Aktuell