Mehrleistungen der Unfallkasse – und die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung
Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung darf nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung schmälern.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatten die Ehefrau und …
Weiterlesen…




