Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Soldaten – und die Anhörung der Vertrauensperson
Die Anhörung der Vertrauensperson bei der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens unterliegt dem Beschleunigungsgebot des § 17 Abs. 1 WDO. Nach
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