Die Hauptstadtzulage für Berliner Beamte
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sogenannte Hauptstadtzulage in Höhe von 150,00 Euro monatlich (§ 74a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin) verstößt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot und …
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