Schadensersatz wegen Nichtbeförderung – und der Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheiten
Ein Beamter muss sich über das „Ob“ und „Wann“ von Beförderungsverfahren erkundigen und ggf. Mängel rügen, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen seiner rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren.
Dies hat aktuell das …
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