Der Löwenkopf als Tattoo – und die Bewerbung bei der Polizei
Ein brüllender Löwenkopf als Tätowierung eines angehenden Polizisten lässt keinen Schluss auf eine der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehenden Einstellung zu.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, …
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