Übergangsregelungen in der betrieblichen Altersversorgung – und die Altersdiskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält. Letzteres ist vorliegend nicht der Fall.
Nach Art. 4 …
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