Kategorie: Dienstrecht Allgemein

Allgemeine Nachrichten aus dem Recht des Öffentlichen Dienstes.

Der Vorsitz im Personalrat

Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur ein Gruppensprecher sein.

Der Vorsitz im Personalrat ist nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz grundsätzlich von einem Gruppensprecher zu übernehmen. Gruppensprecher sind die von den Vertretern jeder im Personalrat vertretenen Gruppe (Beamte, Arbeitnehmer, ggf. Soldaten) …

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