Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter
Ein Rettungssanitäter ist nicht verpflichtet, die von der privatrechtlich organisierten Arbeitgeberin angeordneten Schichten im Rettungsdienst abzuleisten, soweit sie abweichend von § 3 Satz 2 ArbZG eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden überschreiten.
Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg1 kann …
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