Freizeitausgleich für Polizeibeamte – nach dem Einsatz beim G7-Gipfel und der Bilderberg-Konferenz 2015
Arbeitszeit i.S.v. § 88 Satz 2 BBG (in der Form von Bereitschaftsdienst gemäß § 2 Nr. 12 AZV) setzt voraus, dass sich der Beamte an einem nicht „privat“ frei wählbaren und wechselbaren Ort bereitzuhalten hat und dass die in Rede …
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