Nachzuzahlenden Differenzentgeltansprüche nach § 29b TVÜ-VKA – und ihre Verzinsung
Für die aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b TVÜ-VKA nachzuzahlenden Differenzentgeltansprüche ist eine Mahnung nicht gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB entbehrlich, da für diese eine Zeit nach dem Kalender nicht bestimmt ist.
Aufgrund des konstitutiven Charakters des …
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