Kündigung eines Bundeswehr-Mitarbeiters – wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene

Einem Mitarbeiter der Bundeswehr, der Verbindungen in die rechtsextreme Szene pflegt, kann deswegen gekündigt werden.

So hat jetzt das Arbeitsgericht Berlin die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.

Nach den Feststellungen des Gerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hat sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und ht in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundesministerium für Verteidigung erklärte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019.

Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch in Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17. Juli 2019 – 60 Ca 455/19