Der Rechtsreferendar – und das laufende Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung

Teilt ein juristischer Referendar nicht mit, dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, kann die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst rückwirkend wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall bewarb sich der 28-jährige Jurist im Oktober …

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Berufsbegleitende Studien von Berliner Lehrkräften im Quereinstieg

Die vom Senat von Berlin organisierte Ausbildung von sogenannten Quereinsteigern in den Lehrerberuf hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine hinreichende Rechtsgrundlage.

Da es seit Jahren zu wenige regulär ausgebildete Lehrer gibt, bestehen im Land Berlin verschiedene Möglichkeiten zum …

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Das Ende der Dienststellenfiktion – und die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Der Wegfall der bundespersonalvertretungsrechtlichen Fiktion eines Dienststellenteils als Dienststelle bewirkt die Beendigung der Amtszeit der dort gewählten Schwerbehindertenvertretung.

Grundsätzlich endet die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung nach § 177 Abs. 7 Satz 1 SGB IX mit Ablauf von vier Jahren.

Vor Ablauf …

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Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst – und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Bei einem auf die Vergabe eines öffentlichen Amtes nach Art. 33 Abs. 2 GG gerichteten Konkurrentenstreitverfahren handelt es sich nicht stets um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeiten handelt, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.

Während den Verwaltungsgerichten öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zur …

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Wechsel eines Beamten in das EU-Ausland – und die Nachversicherung in der Rentenversicherung

Macht ein Beamter von der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV Gebrauch, indem er aus dem in Deutschland begründeten Beamtenverhältnis ausscheidet, um in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so hat er einen Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag, der …

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Der Tinder-Auftritt der Bataillonskommandeurin

Kommandeure müssen auch bei ihren privaten Internetauftritten die Auswirkungen dieses Auftritts auf ihr berufliches Ansehen und das Ansehen der Bundeswehr beachten.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen …

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