Eingruppierung eines städtischen Gärtners und Baumkontrolleurs
Die Tarifvertragsparteien des TVöD-NRW haben für Beschäftigten iSd. § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD/VKA (Arbeiter) in zulässiger Weise von der ihnen im Anhang zur Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA eingeräumten umfassenden Regelungskompetenz Gebrauch gemacht1. Daher …
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