Konkurrentenstreit bei der Bundeswehr – und die einstweilige Anordnung
Zwar verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung – auch nach einer der Dotierung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung – nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben …
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