Abbruch eines Auswahlverfahrens – und der Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers
Verlangt der nicht berücksichtigte Bewerber Schadensersatz wegen Abbruchs des Auswahlverfahrens, muss er zuvor die Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht haben, wenn ihm dies zumutbar und möglich war.
Ein übergangener Bewerber kann Schadensersatz wegen der …
Weiterlesen…




