Der Samstag als Werktag im öffentlichen Dienst
Der Samstag ist ein Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 der Durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) vom 01.08.2006. Dies ergibt sich für das Bundesarbeitsgericht aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang. Nach ständiger …