Transatlantikschiffspassage als Umzugskosten
Einem Bundeswehroffizier sind die Auslagen für seinen mit der Umzugsreise verbundenen Urlaub bis zu der Höhe der Kosten zu erstatten, die entstanden wären, wenn die Umzugsreise ohne Urlaub unmittelbar vom bisherigen zu dem neuen Dienstort erfolgt wäre.
So hat das …
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