Der Streit um die Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses – und der  Rechtsweg

Für Verpflichtungsbegehren, mit denen der Gesamtvertrauenspersonenausschuss die nachträgliche Durchführung des Beteiligungsverfahrens begehrt, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet.

Maßgeblich für das Verpflichtungsbegehren ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Demzufolge findet das „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- …

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Befristetes Arbeitsverhältnis – und die Beteiligung des Personalrats

Mit § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW hat der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zulässigerweise über die Einstellung eines Arbeitnehmers hinaus auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses erstreckt und die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt. …

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Die Beteiligungsrechte des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim BMVg

Das Recht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses aus § 38 Abs. 3 SBG, bei Grundsatzregelungen des Bundesministeriums der Verteidigung im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich mitzuwirken, verleiht ihm keine Beteiligungs- oder Überwachungsbefugnis im Einzelfall.

Die angestrebte Einrichtung einer Einsatzkantine als bewirtschaftete Betreuungseinrichtung im …

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Reformen an der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – und der versagte Rechtsschutz

Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine höhere Zusatzrente verneint haben, obwohl das umfassend reformierte Zusatzversorgungsrecht in einzelnen Elementen gegen das Gleichheitsgebot verstößt.

Nach den …

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Der dienstunfähige Richter – und das Prüfungsverfahren der Richterdienstgerichte

Die Richterdienstgerichte entscheiden anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherren beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf.…

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Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens – und die schriftliche Dokumentation der Gründe

Bricht der öffentliche Arbeitgeber das Stellenbesetzungsverfahren aus einem sachlich nachvollziehbaren Grund ab, gehen die Verfahrensrechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG unter.

Die Durchführung einer Stellenausschreibung zwingt den Dienstherrn nicht, den Dienstposten mit einem der Auswahlbewerber zu besetzen. …

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Dienstrecht Aktuell