"Vordrängeln" bei der Corona-Impfung ist kein Dienstvergehen
Das Vordrängeln eines (Ruhestands-)Beamten bei der Corona-Impfung ist kein Dienstvergehen, dass eine Kürzung des Ruhegehalts rechtfertigt.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Hannover entschiedenen Fall hatte der Landkreis Hildesheim der Klägerin mit seiner Disziplinarverfügung vorgeworfen, im Januar 2021 den Versuch unternommen zu …
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