Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit
Nach § 5 Abs. 2 BAT/AOK-Neu kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch den Medizinischen Dienst oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob Beschäftigte arbeitsfähig oder frei von ansteckenden Krankheiten sind. Von der Befugnis darf nach Satz 2 der Bestimmung nicht willkürlich Gebrauch gemacht werden. Die Tarifnorm setzt nicht notwendig voraus, …
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