Disziplinarmaßnahmen gegen Postbeamte
Auf die Beamten der Postnachfolgeunternehmen ist auch in ihrer Eigenschaft als sog. AG-Beamter das Disziplinarrecht anzuwenden.
Der Umstand, dass ein Postbeamter früher bei der Deutschen Bundespost und heute bei der privatrechtlich organisierten Deutsche Post AG tätig ist, hat keine Bedeutung …
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