Der vom Beamten nicht beantragte Jahresurlaub
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Gleiches gilt auch für einen im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer oder Beamten.
Weist der Arbeitgeber/Dienstherr jedoch nach, dass der Arbeitnehmer aus …
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