Kategorie: Beamtenrecht

Aktuelle Nachrichten aus dem Beamtenrecht.

Konkurrentenstreit bei der Bundeswehr – und der Bewerbungsverfahrensanspruch

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung – nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – in die Bewerberauswahl …

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Dau­ern­de Dienst­un­fä­hig­keit – und die Möglichkeit anderweitiger Verwendung

Ge­mäß § 44 Abs. 1 Satz 3 BBG wird nicht wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ru­he­stand ver­setzt, wer an­der­wei­tig ver­wend­bar ist.

Die in­so­weit in Be­tracht kom­men­den Mög­lich­kei­ten ei­ner an­der­wei­ti­gen Ver­wen­dung in ei­nem an­de­ren Amt, auch in ei­ner an­de­ren Lauf­bahn und …

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Schadensersatz wegen Nichtbeförderung – und der Verstoß des Beamten gegen Erkundigungs- und Rügeobliegenheiten

Ein Beamter muss sich über das „Ob“ und „Wann“ von Beförderungsverfahren erkundigen und ggf. Mängel rügen, wenn er nicht Gefahr laufen will, einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen seiner rechtswidrigen Nichtberücksichtigung in einem Beförderungsverfahren zu verlieren.

Dies hat aktuell das …

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Ver­set­zung in den vor­zei­ti­gen Ru­he­stand – we­gen dau­ern­der Dienst­un­fä­hig­keit

Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes ist ein Beamter auf Lebenszeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig …

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Sicherheitsüberprüfungen bei der Bundeswehr – und ihre gerichtliche Überprüfung,

Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll1.

Dabei obliegt es der zuständigen Stelle, aufgrund einer an diesem Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalls die ihr übermittelten …

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Rechtsschutz gegen die eingestellte Sicherheitsüberprüfung

Das Si­cher­heits­über­prü­fungs­ge­setz gibt kei­nen An­spruch dar­auf, dass ei­ne von ei­ner kon­kret be­ab­sich­tig­ten Be­trau­ung mit ei­ner si­cher­heits­emp­find­li­chen Tä­tig­keit un­ab­hän­gi­ge Si­cher­heits­über­prü­fung durch­ge­führt wird1.

Zwar kann grundsätzlich auch die Entscheidung, mit der eine Sicherheitsüberprüfung – hier: eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen …

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Die verspätete Beförderung – und der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch

Ein beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs kann in Anwendung des dem Vorrang des Primär- vor dem Sekundärrechtsschutz dienenden Rechtsgedankens des § 839 Abs. 3 BGB daran scheitern, dass der Beamte von einem ihm zumutbaren Rechtsmittel im Sinne dieser …

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Rechtsauskünfte des Verteidigungsministeriums an Soldaten

Rechts­aus­künf­te des BMVg (hier: des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr) an Sol­da­ten sind kei­ne an­fecht­ba­ren dienst­li­chen Maß­nah­men.

Die Ausführungen des Bundesamts für das Personalmanagement zu diesen beiden Themen erfüllen nicht die Merkmale einer wehrdienstgerichtlich anfechtbaren dienstlichen Maßnahme im Sinne …

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Der dienstunfähige Richter – und das Prüfungsverfahren der Richterdienstgerichte

Die Richterdienstgerichte entscheiden anders als die Verwaltungsgerichte bei der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand nicht über die Frage, ob eine bereits erfolgte Zurruhesetzung rechtmäßig ist, sondern darüber, ob eine vom Dienstherren beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand vorgenommen werden darf.…

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Aktuell:
Dienstrecht Aktuell